WINTERDIENST
WIR BEFREIEN IHRE
GEWERBeIMMOBILIE
VON EIS & SCHNEE
WINTERDIENST
fÜR GEWERBEKUNDEN
DEUTSCHLANDWEIT
Sind Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen Winterdienst für Ihr Gewerbeobjekt? Dann sind Sie bei der GGW Service GmbH aus Wuppertal an der richtigen Adresse. Wir betreuen Gewerbeobjekte in jeder Größenordnung und das deutschlandweit. Der Winterdienst ist unser Kerngeschäft, gerne überzeugen wir Sie von unserer jahrelangen Erfahrung und fachlichen Kompetenz in diesem speziellen Bereich.
Wir kümmern uns um Schneeräumung, Glatteisbeseitigung und Wetterbeobachtung. Zudem übernehmen wir durch unseren Winterdienst das komplette Haftungsrisiko, sodass Sie ganz entspannt in die Winterzeit starten können.
Unser Winterdienst aus NRW sorgt für Sicherheit auf Ihren Betriebsflächen, Gehwegen, Straßen und Parkplätzen. Denn spontaner Schneefall und gefährliche Eisglätte sind in der kalten Jahreszeit vor allem für Gewerbetreibende und öffentliche Kommunen ein wichtiges Thema. Bereits leichte Glätte und geringer Schnee können beträchtliche Gefahren mit sich bringen. Grundsätzlich sind alle Grundstückseigentümer gesetzlich dazu verpflichtet, Betriebsflächen, Gehwege und Parkplätze vor ihrer Immobilie zu räumen und zu streuen.
Mit dem zuverlässigen Winterdienst der GGW Service GmbH müssen Sie ab sofort kein Risiko mehr eingehen, denn wir sorgen für die Sicherheit auf Ihren Gewerbeflächen. Somit entlasten wir Sie von jeglicher Verantwortung und erschaffen einen unfallfreien, rechtssicheren Raum. Kontaktieren Sie noch heute unsere Winterdienst Hotline, wir freuen uns auf Ihre Anfrage und unterbreiten Ihnen gerne ein faires Angebot für Ihre Objekte.
UNSERE WINTERDIENST LEISTUNGEN
Maschinelle Räumung
Räumdienst
Schneedienst
Streugutentfernung
Streugutverteilung
Schneeräumung
Terminräumung
Wetterbeobachtung
Winterdienst
UVM.
iHRE WINTERDIENST VORTEILE IM ÜBERBLICK
WINTERDIENST
MASCHINELLE RÄUMUNG
KOSTENLOSE BESICHTIGUNGSTERMINE
KOSTENLOSE ANGEBOTSERSTELLUNGEN
FAIRE PREISGESTALTUNG
FÜR GEWERBEKUNDEN
SICHER & ZUVERLÄSSIG
FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRAGGEBER
JAHRELANGE ERFAHRUNG
FLEXIBLE EINSÄTZE
RÄUM- UND STREUPFLICHTEN DES WINTERDIENSTES
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema Winterdienst gilt die Räum- und Streupflicht bei starkem Schneefall sogar mehrmals pro Tag. Außerdem ist gesetzlich geregelt, dass bei Glatteisbildung eine sofortige Streupflicht besteht. Neben der Räumzeiten ist die Räumbreite ein wichtiger Aspekt des Winterdienstes. Auch dies wird von den Städten unterschiedlich geregelt. Je nach Kommune liegt die vorgeschriebene Winterdienst Räumbreite zwischen 0,80 cm bis 1,50 cm. Generell gilt, dass zwei Passanten aneinander vorbeigehen können.