WINTERDIENST

WIR BEFREIEN IHRE
GEWERBeIMMOBILIE
VON EIS & SCHNEE

WINTERDIENST

fÜR GEWERBEKUNDEN

DEUTSCHLANDWEIT

Sind Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen Winterdienst für Ihr Gewerbeobjekt? Dann sind Sie bei der GGW Service GmbH aus Wuppertal an der richtigen Adresse. Wir betreuen Gewerbeobjekte in jeder Größenordnung und das deutschlandweit. Der Winterdienst ist unser Kerngeschäft, gerne überzeugen wir Sie von unserer jahrelangen Erfahrung und fachlichen Kompetenz in diesem speziellen Bereich.

Wir kümmern uns um Schneeräumung, Glatteisbeseitigung und Wetterbeobachtung. Zudem übernehmen wir durch unseren Winterdienst das komplette Haftungsrisiko, sodass Sie ganz entspannt in die Winterzeit starten können.

Unser Winterdienst aus NRW sorgt für Sicherheit auf Ihren Betriebsflächen, Gehwegen, Straßen und Parkplätzen. Denn spontaner Schneefall und gefährliche Eisglätte sind in der kalten Jahreszeit vor allem für Gewerbetreibende und öffentliche Kommunen ein wichtiges Thema. Bereits leichte Glätte und geringer Schnee können beträchtliche Gefahren mit sich bringen. Grundsätzlich sind alle Grundstückseigentümer gesetzlich dazu verpflichtet, Betriebsflächen, Gehwege und Parkplätze vor ihrer Immobilie zu räumen und zu streuen.

Mit dem zuverlässigen Winterdienst der GGW Service GmbH müssen Sie ab sofort kein Risiko mehr eingehen, denn wir sorgen für die Sicherheit auf Ihren Gewerbeflächen. Somit entlasten wir Sie von jeglicher Verantwortung und erschaffen einen unfallfreien, rechtssicheren Raum. Kontaktieren Sie noch heute unsere Winterdienst Hotline, wir freuen uns auf Ihre Anfrage und unterbreiten Ihnen gerne ein faires Angebot für Ihre Objekte.

UNSERE WINTERDIENST LEISTUNGEN

Glättebeseitigung
Maschinelle Räumung
Räumdienst
Schneedienst
Streugutentfernung
Streugutverteilung
Schneeräumung
Terminräumung
Wetterbeobachtung
Winterdienst
UVM.

iHRE WINTERDIENST VORTEILE IM ÜBERBLICK

WINTERDIENST

MASCHINELLE RÄUMUNG

KOSTENLOSE BESICHTIGUNGSTERMINE

KOSTENLOSE ANGEBOTSERSTELLUNGEN

FAIRE PREISGESTALTUNG

FÜR GEWERBEKUNDEN

SICHER & ZUVERLÄSSIG

FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRAGGEBER

JAHRELANGE ERFAHRUNG

FLEXIBLE EINSÄTZE

RÄUM- UND STREUPFLICHTEN DES WINTERDIENSTES

Die sogenannte Räum- und Streupflicht ist eine Verkehrssicherungspflicht, welche den Hintergrund hat, dass Unfälle bei Schnee und Glätte vermieden werden sollen. In Deutschland ist die Räumpflicht des Winterdienstes nicht in allen Städten und Kommunen identisch geregelt. Es gibt aber einige Aspekte, die beim Winterdienst fast überall zutreffen. Bei Schneefall oder Glätte am Abend oder in der Nacht, muss der Winterdienst in den frühen Morgenstunden geleistet werden. Jeder, der für den Winterdienst seiner Immobilie verantwortlich ist, muss werktags ab 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends für sichere Gehwege und Straßen vor seinem Grundstück sorgen. An Sonn- und Feiertagen gilt dies ab 9 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. Je nach Region können die Zeiten für den Winterdienst manchmal um circa eine Stunde abweichen. Dies hat jede Stadt in ihrer Straßenreinigungssatzung geregelt.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema Winterdienst gilt die Räum- und Streupflicht bei starkem Schneefall sogar mehrmals pro Tag. Außerdem ist gesetzlich geregelt, dass bei Glatteisbildung eine sofortige Streupflicht besteht. Neben der Räumzeiten ist die Räumbreite ein wichtiger Aspekt des Winterdienstes. Auch dies wird von den Städten unterschiedlich geregelt. Je nach Kommune liegt die vorgeschriebene Winterdienst Räumbreite zwischen 0,80 cm bis 1,50 cm. Generell gilt, dass zwei Passanten aneinander vorbeigehen können.

bussgelder für unterlassenen WINTERDIENST

Die Bußgelder für unterlassenes Schneeräumen können in manchen Bundesländern sehr hoch ausfallen. Hier gibt es allerdings enorme Schwankungen bei der festgelegten Bußgeldhöhe. Laut Bußgeldkatalog wird nicht ausgeführter Winterdienst in einigen Bundesländern gar nicht geahndet, andere Bundesländer wiederum drohen mit einer Geldstraße bis zu 500 Euro. In Brandenburg kann dies sogar bis zu 2500 Euro sein. Spitzenreiter für unterlassenen Winterdienst ist allerdings Hamburg, hier drohen bis zu 50.000 Euro Strafe. Nicht vergessen sollten Sie allerdings, dass im Falle eines Unfalls die zivilrechtliche Haftung wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinzukommt. Des Weiteren könnte ein Geschädigter Schmerzensgeld beanspruchen. Und das kann dann für jeden, der für den Winterdienst an seinem Objekt verantwortlich ist, sehr teuer werden. Wie Sie sehen sprechen sehr viele Gründe für die Beauftragung eines professionellen Winterdienstes. Allem voran natürlich das Haftungsrisiko, welches unsere Winterdienst Haftpflichtversicherung abdeckt und Ihnen somit einen rechtsfreien Raum verschafft. Dies wird natürlich auch in unseren Winterdienst Verträgen schriftlich festgehalten.